Manchmal ist nicht ganz klar, ob ein Baum weiterleben kann oder aus Sicherheitsgründen gefällt werden sollte. Wenn es dann noch um besondere Bäume geht, wie beispielsweise jene, die als Naturdenkmäler eingestuft sind, wird es besonders knifflig. Hier steht der Baumerhalt an aller erster Stelle und die Besitzer*innen sind verpflichtet, solch ein Denkmal besonders zu pflegen.
Werden wir mit solch einer Pflege oder Beurteilung beauftragt, rufen wir einen absoluten Experten zu Hilfe: Thomas Dutschmann, ein vereidigter Forstsachverständiger und Baumgutachter. Er kommt dann mit neuester Technik, in Form eines Restistographen. Das ist ein bis zu 50 cm langer und nur 3 Millimeter dünner Bohrer, der mit einem kleinen Computer ausgestattet ist und mittels des Bohrwiderstands die Standfestigkeit des Baumes ermittelt.
Wie ein Chirurg geht Thomas Dutschmann hier ans Werk: die Einstichstelle wird vorab desinfiziert, damit keine Schmutzpartikel in den Baum eindringen. Bei der Bohrung selbst sind keine Späne zu sehen, diese verbleiben im Baum und verschließen so das Bohrloch. Er kann mit den so entstehenden Daten herausfinden, ob im Holz unsichtbare Defekte wie Fäulnis vorliegen, ohne den Baum zu schädigen. Sogar die Jahresringe kann er so zählen und das genaue Alter bestimmen. Diese Bohrungen werden von beiden Stammseiten nahe der Wurzel und oben in der Baumkrone durchgeführt.
Sind alle Daten am Computer ausgewertet, erhalten wir bzw. unserer Kund*innen ein ausführliches Baumgutachten. Das vorläufige Fazit vor Ort der zwei alten Linden auf dem Foto (Naturdenkmäler) lautet übrigens: es konnte ein gewisser Fäulnisgrad im Stamminneren gemessen werden, jedoch bisher unbedenklich, die Bäume dürfen weiterwachsen.
Eine kleine Randbemerkung: Bei Naturdenkmälern greift keine Baumschutzsatzung – falls vorhanden – sondern immer das Naturschutzgesetz.