Keine Frage: es ist grundsätzlich sinnvoller einen Baum im Winter zu fällen, wenn das Laub gefallen ist, die Vögel nicht brüten und er weniger Wasser trägt. Aber ist es tatsächlich verboten, im eigenen (Klein-)Garten zwischen März und September einen Baum zu fällen?
Im Bundesnaturschutzgesetz § 39, Abs. 5 steht: „Es ist verboten […] Bäume, die außerhalb […] gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen […] in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen.“
Entscheidend ist hier, dass Bäume die auf „gärtnerisch genutzten Grundflächen“ stehen, von dem Verbot ausdrücklich ausgenommen sind. Darunter fallen unter anderem private Hausgärten und Kleingartenanlagen. Es dürfen also grundsätzlich das ganze Jahr Baumpflegemaßnahmen bis hin zur Fällung im eigenen Garten durchgeführt werden. Jetzt kommt das Aber: dies ist nur erlaubt, wenn keine Baumschutzsatzung oder naturschutzrelevanten Punkte dagegensprechen.
Die Baumschutzsatzung oder -verordnung
Städte und Gemeinden können eigene Regelungen treffen und schreiben diese in den Baumschutzsatzungen fest. Ob dies in Ihrer Gemeinde der Falls ist, können Sie einfach googeln, beispielsweise „Baumschutzsatzung Heidelberg“. Tatsächlich besitzt Heidelberg solch eine Satzung, die es erst einmal grundsätzlich verbietet, Bäume deren Stammumfang größer als 100 cm ist zu fällen – unabhängig der Jahreszeit. In manchen Gemeinden benötigen Sie zudem eine Genehmigung zum Fällen.
Naturschutzrelevante Punkte
Wenn Tiere in den Bäumen nisten – gleich ob Vögel, Fledermäuse oder Eichhörnchen – darf der Baum nicht gefällt werden. Punkt.
Fazit: Ja, aber…
Im Privat- oder Kleingarten, dürfen Bäume das ganze Jahr gefällt werden, wenn keine Baumschutzsatzung dagegenspricht, keine Tiere im Baum nisten oder sonstige Restriktionen der Gemeinde bestehen, wie beispielsweise Naturdenkmalschutz von sehr alten Bäumen.
Es ist also gar nicht so leicht, die Frage zu beantworten, wann ein Baum gefällt werden darf. Im Zweifel fragen Sie gerne uns, wir wissen um die lokalen Baumschutzverordnungen und kennen uns aus mit Artenschutz. Kontaktieren Sie uns gerne.
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