Wann darf ich in meinem Garten Bäume fällen?

Ein Baumstumpf mit frischen Sägespuren liegt zwischen abgefallenen Blättern in einem Wald mit kahlen Bäumen.

Das Fällen eines Baumes im eigenen Garten klingt zunächst einfach – tatsächlich gibt es jedoch zahlreiche gesetzliche Vorgaben und regionale Unterschiede. In diesem Ratgeber erfahren Sie, wann Sie einen Baum im Garten fällen dürfen, welche Regeln gelten und worauf Sie unbedingt achten müssen.

DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE

  • Grundsätzlich erlaubt:
     Sie dürfen einen Baum auf Ihrem Privatgrundstück fällen – jedoch nur, wenn keine gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.
  • Bundesnaturschutzgesetz § 39 beachten:
     Zwischen 1. März und 30. September gelten Einschränkungen – private Gärten sind zwar meist ausgenommen, der Artenschutz bleibt jedoch bestehen.
  • Baumschutzsatzung prüfen:
     Viele Gemeinden schützen Bäume ab einem bestimmten Stammumfang und schreiben Genehmigungen oder Ersatzpflanzungen vor.
  • Artenschutz ist zwingend:
     Befinden sich Nester oder Tiere im Baum (z. B. Vögel, Fledermäuse), ist das Fällen strikt verboten.

 

Genehmigung kann erforderlich sein:
Je nach Standort und Baumgröße müssen Sie vor der Fällung eine behördliche Erlaubnis einholen.

Darf man einen Baum im Garten fällen?

Grundsätzlich gilt:


Ja, Sie dürfen einen Baum auf Ihrem Privatgrundstück fällen – allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen und unter Beachtung der geltenden gesetzlichen Regelungen in Deutschland.

Auch wenn es sich um Ihr Eigentum handelt, unterliegt das Fällen von Bäumen verschiedenen Vorschriften. Diese dienen dem Schutz von Natur, Umwelt und Tieren. Eine zentrale rechtliche Grundlage bildet dabei das Bundesnaturschutzgesetz § 39, ergänzt durch kommunale Baumschutzsatzungen sowie artenschutzrechtliche Bestimmungen.



Im Bundesnaturschutzgesetz § 39, Abs. 5 steht: „Es ist verboten […] Bäume, die außerhalb […] gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen […] in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen.“

Entscheidend ist hier, dass Bäume die auf „gärtnerisch genutzten Grundflächen“ stehen, von dem Verbot ausdrücklich ausgenommen sind. Darunter fallen unter anderem private Hausgärten und Kleingartenanlagen. Es dürfen also grundsätzlich das ganze Jahr Baumpflegemaßnahmen bis hin zur Fällung im eigenen Garten durchgeführt werden. Jetzt kommt das Aber: dies ist nur erlaubt, wenn keine Baumschutzsatzung oder naturschutzrelevanten Punkte dagegensprechen.

Was ist eine Baumschutzsatzung?

Eine Baumschutzsatzung ist eine kommunale Verordnung, die von Städten und Gemeinden in Deutschland erlassen wird, um bestimmte Bäume innerhalb des Gemeindegebiets zu schützen. Sie legt fest, welche Bäume geschützt sind, unter welchen Voraussetzungen eine Fällung erlaubt ist und ob dafür eine Genehmigung erforderlich ist.

 

Für Sie bedeutet das konkret:
Selbst wenn Sie einen Baum auf Ihrem Privatgrundstück fällen möchten, kann dies durch die Baumschutzsatzung Ihrer Gemeinde genehmigungspflichtig oder sogar grundsätzlich untersagt sein.

Gesetzliche Grundlage

Im Bundesnaturschutzgesetz § 39 heißt es:

Zwischen 1. März und 30. September ist das Fällen von Bäumen außerhalb gärtnerisch genutzter Flächen verboten.

Wichtig:
 Private Gärten und Kleingartenanlagen gelten als „gärtnerisch genutzte Flächen“
 → Das bedeutet:
Baum fällen im eigenen Garten ist grundsätzlich ganzjährig erlaubt.

 

TIPP: Ob dies in Ihrer Gemeinde der Falls ist, können Sie einfach googeln, beispielsweise „Baumschutzsatzung Heidelberg“. Tatsächlich besitzt Heidelberg solch eine Satzung, die es erst einmal grundsätzlich verbietet, Bäume deren Stammumfang größer als 100 cm ist zu fällen – unabhängig der Jahreszeit. In manchen Gemeinden benötigen Sie zudem eine Genehmigung zum Fällen.

Aber Achtung: Diese Einschränkungen gelten

Auch wenn Sie einen Baum im Garten fällen möchtest, gibt es entscheidende Ausnahmen:

1. Baumschutzsatzung deiner Gemeinde

Viele Städte und Gemeinden haben eigene Vorschriften.

  • Schutz ab bestimmtem Stammumfang (z. B. 80–100 cm)
  • Genehmigungspflicht für Fällungen
  • Ersatzpflanzungen möglich

Beispiel:
In Heidelberg dürfen Bäume ab 100 cm Stammumfang nicht ohne Genehmigung gefällt werden.

2. Artenschutz (sehr wichtig!)

Wenn Tiere im Baum leben oder nisten, gilt ein striktes Verbot:

  • Vögel (Brutzeit!)
  • Fledermäuse
  • Eichhörnchen

In diesem Fall dürfen Sie den Baum unter keinen Umständen fällen.

3. Besondere Schutzformen

Weitere Einschränkungen können gelten bei:

  • Naturdenkmälern
  • besonders alten oder seltenen Bäumen
  • Landschaftsschutzgebieten

Wann ist der beste Zeitpunkt, einen Baum zu fällen?

Auch wenn es rechtlich oft erlaubt ist:

 

Der beste Zeitpunkt ist im Winter (Oktober bis Februar)

 

Vorteile:

 

  • Kein Laub → bessere Sicht
  • Weniger Wasser im Baum → leichter zu fällen
  • Keine Brutzeit → rechtlich sicherer
  • Boden oft gefroren → weniger Flurschäden

Baum fällen im Garten: Schritt-für-Schritt

Damit Sie rechtlich auf der sicheren Seite sind und Risiken vermeiden, sollten Sie vor dem Fällen eines Baumes auf Ihrem Privatgrundstück folgende Schritte sorgfältig prüfen:

 

Checkliste

 

  1. Baumschutzsatzung prüfen
  2. Stammumfang messen
  3. Baum auf Nester kontrollieren
  4. Genehmigung einholen (falls nötig)
  5. Fachfirma beauftragen (empfohlen)

Experten-Tipps (aus der Praxis)

Tipp 1

Prüfen Sie  immer zuerst die lokale Baumschutzsatzung, bevor Sie planen – sie ist oft entscheidend.

Tipp 2

Auch kleine Fehler beim Fällen können gefährlich sein – bei großen Bäumen lieber Profis beauftragen.

Tipp 3

Fotodokumentation vor der Fällung kann bei Streitfällen helfen.

Tipp 4

Planen Sie eine Ersatzpflanzungen frühzeitig ein, falls diese vorgeschrieben sind.

FAQ – Häufige Fragen zum Baumfällen im Garten

Geschrieben von Paul Hirth

Bereichsleiter