Sturmschaden – Was ist zu tun?
Es sollte zuerst geprüft werden, ob ein Personenschaden entstanden ist. In diesem Fall oder auch bei Beeinträchtigung des Straßenverkehrs sollte man in jedem Fall die Feuerwehr bzw. die Polizei hinzuziehen. Diese regelt das weitere Vorgehen bis die Situation vor Ort gesichert ist. Im Anschluss sollten Sie direkt und umgehend mit Ihrer Haftpflichtversicherung (Schäden bei Dritten, zB. Nachbar) oder Gebäudeversicherung (Schäden auf eigenem Grund) Kontakt aufnehmen.
Sturmschaden durch Baum – Wer zahlt?
Falls bei Sturm ein Baum auf das Nachbargrundstück fällt, muss der Baumeigentümer auch dann den Schaden ersetzen, wenn der Baum nicht erkennbar marode war. Ausreichend für einen Schadenersatzanspruch ist bereits, wenn der Baum scheinbar unversehrt, aber altersschwach war, so das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf (Az. 4 U 73/01).