Unser Einzugsgebiet für Privatkunden ist auf 50 km um Karlsdorf-Neuthard begrenzt (inbegriffen sind: Karlsruhe, Heidelberg, Mannheim, Ludwigshafen, Landau). Diese Entfernung resultiert aus der Auswertung bisheriger Aufträge. Bei Entfernungen >50km steht in den meisten Fällen die Anfahrt nicht mehr im Verhältnis zur Auftragssumme.
Die Fällung eines Baumes auf Ihrem Privatgrundstück sollten Sie auf jeden Fall einem Fachmann überlassen. Wie viel die Fällung kostet, hängt von der Baumhöhe und vom Aufwand ab, der für eine sichere Fällung erforderlich ist. Grundsätzlich gilt: Je größer und dicker der Baum, desto höher die Kosten. Die Art der Fällung, die Entsorgung, zusätzliche Arbeiten und der Standort des Baumes auf dem Grundstück sind weitere wichtige Faktoren und entscheiden über die Kostenhöhe. Auch der Einsatz einer Hebebühne, die Sperrung der Straße oder die Nähe zum Nachbargrundstück gehen in die Kalkulation ein. Sprechen Sie uns an. Unsere Baumexperten finden für jede Herausforderung eine saubere und sichere Lösung und erstellen Ihnen gerne vorab ein unverbindliches Angebot.
Alles für Ihren Baum: Unsere Baumexperten erledigen alle Maßnahmen rund um die Baumpflege fachgerecht und mit dem Ziel, den Baum in seiner Vitalität, Verkehrssicherheit und in seiner Entwicklung zu fördern. Zu unseren Leistungen gehören der Kronenschnitt ebenso wie Arbeiten im Wurzelbereich, die Nachbehandlung von Verletzungen, Baumumfeldverbesserung, wie Bodenverbesserung, sowie alle botanischen Begleitmaßnahmen wie Bodenanalyse und Baumdiagnose.
Laut Bundesnaturschutzgesetz §39 ist der Zeitraum zwischen dem 1. März und dem 30. September grundsätzlich für Baumfällungen untersagt. Dies betrifft vor allem alle öffentlichen Bereiche wie Parks und Straßenbegleitgrün. Ausnahmen bestehen unter anderem in gärtnerisch genutzten Flächen (häuslicher Garten), zur Herstellung der Verkehrssicherheit (z.B. nach Sturmschäden) oder auch bei Fällungen zu Bauzwecken sowie behördlich angeordneten Maßnahmen.
In einigen Städten und Kommunen gibt es eine Baumschutzsatzung (z.B. Karlsruhe, Mannheim, Heidelberg, Bad Schönborn, Pforzheim etc.). Hier muss das Vorhaben einer Fällung angemeldet werden. Auf jeden Fall empfiehlt sich die Nachfrage bei der örtlichen Gemeinde. In den meisten Fällen können wir Ihnen hierzu auch Auskunft geben.
Die Kosten, die durch das Fällen eines oder mehrerer Bäume entstehen, sind von diversen Faktoren wie Größe, Umgebung, Verbleib des Stammholzes etc. abhängig. Gerne erstellen wir für Sie ein unverbindliches Angebot!
Auch der Zeitaufwand ist von zahlreichen Einflussfaktoren abhängig. Zusammen mit Ihrem unverbindlichen Angebot erhalten Sie von uns auch eine Einschätzung über die Dauer der Fällarbeiten.
In der Regel können Fällarbeiten für private Grundstückbesitzer in einem Umkreis von 50 km um unseren Firmensitz in Karlsdorf-Neuthard wirtschaftlich durchgeführt werden.