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Welche Leistungen sollen erbracht werden?

Unser Einzugsgebiet für Privatkunden ist auf 50 km um Karlsdorf-Neuthard begrenzt (inbegriffen sind: Karlsruhe, Heidelberg, Mannheim, Ludwigshafen, Landau). Diese Entfernung resultiert aus der Auswertung bisheriger Aufträge. Bei Entfernungen >50km steht in den meisten Fällen die Anfahrt nicht mehr im Verhältnis zur Auftragssumme.

Schritt 1 von 6

  • 1. Wie viele Bäume sollen gefällt werden?

  • Bitte gib eine Zahl größer oder gleich 1 ein.

Schritt 1 von 7

  • 1. Grund der Pflege?

Schritt 1 von 5

  • 1. Wurzel entfernen/Fräsen

    Wichtig: Wir übernehmen keine Haftung für die Beschädigung von Ver- und Entsorgungsleitungen. Vorhandene Ver- und Entsorgungsleitungen im Bereich des auszufräsenden Wurzelstockes sind seitens des Auftraggebers zu markieren. Sollten Leitungen vorhanden sein, kann der Wurzelstock nur in Handschachtung ausgegraben werden.

Schritt 1 von 3

  • 1. Was können wir für Sie tun?

Wann ist der richtige Zeitpunkt, um einen Baum zu fällen?

Laut Bundesnaturschutzgesetz §39 ist der Zeitraum zwischen dem 1. März und dem 30. September grundsätzlich für Baumfällungen untersagt. Dies betrifft vor allem alle öffentlichen Bereiche wie Parks und Straßenbegleitgrün. Ausnahmen bestehen unter anderem in gärtnerisch genutzten Flächen (häuslicher Garten), zur Herstellung der Verkehrssicherheit (z.B. nach Sturmschäden) oder auch bei Fällungen zu Bauzwecken sowie behördlich angeordneten Maßnahmen.

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