Leider kommt es immer wieder vor, dass sich Nachbarn nicht einig um Bäume sind, die nahe am Grundstück stehen, überhängende Äste haben oder Samen und Blätter vielleicht auch im angrenzenden Garten Arbeit machen. Aber darf mein Nachbar verlangen, dass ich einen Baum fälle? Oder darf er gar selbst Hand anlegen?
Grundsätzlich ist es erst einmal sinnvoll, sich in Ruhe das Anliegen der Nachbarn anzuhören und gemeinsam nach Lösungen zu suchen. Klappt nicht? Dann gibt es Regelungen, was Grenzbepflanzungen angeht. Diese sind von Stadt zu Stadt unterschiedlich, es lohnt sich also bei der Gemeinde nachzufragen. Hiergegen vorzugehen verjährt jedoch meist nach fünf Jahren. Sollte der Baum also älter sein und zu nah am Nachbargrundstück stehen, ist dies kein Grund für eine Fällung.
Worauf der Nachbar jedoch bestehen kann ist die Kürzung der herüberhängenden Äste. Hierzu gab es ein richtungsweisendes Urteil im Sommer 2021 (Bundesgerichtshof V ZR 234/19), welches besagt, dass der Nachbar selbst die auf sein Grundstück ragende Äste schneiden (lassen) darf, aufgrund seines Selbsthilferechts aus § 910 BGB. Voraussetzungen hierfür sind jedoch, dass der Baumbesitzer – möglichst schriftlich – aufgefordert wurde den Baum in einem angemessenen Zeitraum selbst zu schneiden und die naturschutzrechtlichen Vorgaben eingehalten werden. Je nach Gemeinde muss zudem die Baumschutzsatzung berücksichtigt werden.
Sind Sie unsicher, wie Sie vorgehen sollen? Oder haben bereits eine schriftliche Aufforderung zur Kürzung eines Baumes erhalten? Wir unterstützen Sie gerne.