Immer wieder bekommen wir diese Frage gestellt: Darf ich jetzt im Frühjahr oder Sommer einen Baum fällen? Viele unserer Kund*innen haben im Kopf, dass von März bis September nichts an Hecken und Bäumen gemacht werden darf. Doch das ist so nicht ganz richtig. Dieses Verbot gilt nämlich nicht für die Bäume im Privat- oder Schrebergarten. Hier dürfen das ganze Jahr Pflege- und Fällarbeiten durchgeführt werden.
Lediglich drei Ausnahmen gibt es von dieser „Erlaubnis“:
- Es nisten keine Vögel oder andere Tiere in den Hecken oder Bäumen. Dies muss mit extremer Sorgfalt geprüft werden und ist bei einem belaubten Baum natürlich etwas schwieriger.
- Es gibt keine spezielle Baumschutzsatzung oder -verordnung der Gemeinde, die gesonderte Regeln aufstellt. Solche gibt es beispielsweise in Heidelberg. Es ist also sinnvoll einmal in der eigenen Gemeinde nachzufragen, ob es eine Verordnung gibt oder ob das Naturschutzgesetz greift.
- Der Baum ist nicht als Naturdenkmal ausgezeichnet. Für diese ganz besonderen Bäume gelten eigene Regeln.
Sie sind sich unsicher, ob es in Ihrer Gemeinde besondere Regeln gibt oder sind unsicher, ob Tiere im Baum nisten? Wir unterstützen und beraten gerne – das ganze Jahr über – bei diesen Fragen. Melden Sie sich gerne ganz unkompliziert über das Kontaktformular.